Der Beirat ist ein Gremium der Stadt Ratingen. Grundlage der Beiratsarbeit ist die Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen. Die Amtsdauer des Beirates entspricht der des Stadtrates. Die Aktionsgemeinschaft schlägt dem Stadtrat neue Mitglieder vor.
Vom 1. Juni 2025 bis zum 29. August 2025 können Sie sich um eine Mitarbeit im Beirat bewerben. Hierzu müssen Sie 18 Jahre alt sein und eine Behinderung haben; ab einem GdB von 20%. Weitere Infos zum Bewerbungsverfahren werden rechtzeitig veröffentlicht.
Infos zur Beiratsgründung
Die Gründung des Beirates für Menschen mit Behinderung erfolgte auf Initiative der Politik und der Aktionsgemeinschaft in Zusammenarbeit mit der Stadt Ratingen. Den detaillierten Gründungsverlauf können Sie unter dem Link downloaden und nachlesen.